AGB – Hochzeitsfotografie

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Simone Reger Fotografie
für Hochzeitsreportagen und fotografische Begleitungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Hochzeitsreportagen und fotografischen Begleitungen zwischen Simone Reger Fotografie, nachfolgend „Fotografin“, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.
1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1 Ein Angebot der Fotografin ist, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang gültig.
2.2 Termine werden bis zum Eingang der vereinbarten Anzahlung nicht verbindlich reserviert.
2.3 Eine Buchung kommt verbindlich zustande, sobald die Auftraggeber die Buchung in Textform bestätigen und die vereinbarte Anzahlung eingeht.
2.4 Mit der Buchung erklären sich die Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.

3. Leistungsumfang

3.1 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket, Angebot oder der Buchungsbestätigung.
3.2 Die fotografische Begleitung erfolgt im dokumentarischen und künstlerischen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber haben sich vor der Buchung, insbesondere über die Website, Social Media oder das Portfolio, über Bildsprache, Bearbeitung und Arbeitsweise informiert und buchen die Fotografin auf dieser Grundlage.
3.3 Die Fotografin schuldet die Erstellung der vereinbarten fotografischen Leistungen im eigenen Stil, jedoch keine Erfassung aller anwesenden Personen, jedes Details oder jedes einzelnen Moments.
3.4 Die Auswahl der Bilder erfolgt durch die Fotografin. Nicht jede aufgenommene Datei wird ausgeliefert.

4. Bildauswahl und Bearbeitung

4.1 Die Fotografin bearbeitet alle gelungenen und zur Auslieferung bestimmten Bilder nach eigenem künstlerischen Ermessen.
4.2 Die Bearbeitung umfasst insbesondere Farb- und Lichtanpassungen sowie – je nach Bildwirkung – auch Bearbeitungen in Schwarz-Weiß.
4.3 Eine genaue Anzahl an Bildern wird nicht geschuldet. Die Auftraggeber erhalten in der Regel etwa 90 bearbeitete Bilder pro gebuchter Stunde. Diese Angabe ist ein Richtwert und kann je nach Ablauf, Programmpunkten und tatsächlichem Geschehen variieren.
4.4 Die Bildauswahl und Bearbeitung unterliegen dem künstlerischen Ermessen der Fotografin. Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Stils, der Motivwahl oder der Bildbearbeitung sind ausgeschlossen, sofern die Leistungen dem vereinbarten Stil entsprechen.
4.5 Die Herausgabe unbearbeiteter Originaldateien / RAW-Dateien erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Lieferzeit und Übergabe

5.1 Die Bearbeitungszeit beträgt bei regulären Shootings in der Regel zwei bis drei Wochen, bei Hochzeiten in der Regel vier bis sechs Wochen ab dem Aufnahmetag.
5.2 Diese Fristen sind Richtwerte. Eine angemessene Überschreitung stellt keinen Mangel dar.
5.3 Die fertigen Bilder werden über eine passwortgeschützte Online-Galerie zur Verfügung gestellt.
5.4 Die Auftraggeber dürfen den Zugang zur Galerie an ihre Gäste weitergeben.
5.5 Die Galerie steht für einen Zeitraum von 12 Monate bei Hochzeiten und 3 Monate bei Shootings zur Verfügung. Danach kann eine Speicherung oder erneute Bereitstellung nicht garantiert werden.

6. Vergütung, Anzahlung und Restzahlung

6.1 Es gilt die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung genannte Vergütung.
6.2 Für Hochzeiten ist eine Anzahlung erforderlich. Erst nach Eingang der Anzahlung ist der Termin verbindlich für die Auftraggeber reserviert.
6.3 Die Höhe der Anzahlung beträgt 20%.
6.4 Der Restbetrag ist nach dem Termin und vor der Auslieferung der final bearbeiteten Bilder fällig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.5 Die Fotografin ist berechtigt, die Auslieferung der Bilder bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
6.6 Bei Anfahrten von mehr als 60 km ab Tirschenreuth können zusätzliche Fahrtkosten anfallen. Diese werden gesondert angeboten bzw. ausgewiesen.

7. Nutzungsrechte und Urheberrecht

7.1 Das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Bildern verbleibt bei der Fotografin.
7.2 Die Auftraggeber erhalten nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern für private Zwecke. Das Recht zur Anerkennung der Urheberschaft steht der Urheberin gesetzlich zu.
7.3 Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dienstleister zu Werbezwecken, Veröffentlichung in Print- oder Onlinemedien gegen Entgelt, Weiterverkauf oder Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Fotografin zulässig. Das einfache Nutzungsrecht kann vertraglich eingeräumt werden.
7.4 Bei einer Veröffentlichung der Bilder im Internet oder in sozialen Medien ist – soweit technisch möglich und zumutbar – die Fotografin als Urheberin zu nennen oder zu verlinken.
7.5 Eine starke nachträgliche Bearbeitung, Verfremdung oder Filterung der Bilder durch die Auftraggeber ist nicht gestattet, wenn dadurch der ursprüngliche Bildeindruck wesentlich verändert wird.

8. Veröffentlichung durch die Fotografin

8.1 Eine Veröffentlichung der Bilder durch die Fotografin zu Zwecken der Eigenwerbung, insbesondere auf Website, Blog, Instagram oder in Portfolio-Unterlagen, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der abgebildeten Personen bzw. der hierzu berechtigten Personen.
8.2 Ohne gesonderte Freigabe erfolgt keine Veröffentlichung zu Werbezwecken.
8.3 Eine Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich erst nach Auslieferung der Bilder an die Auftraggeber. Auf Wunsch kann die Fotografin vorab eine Auswahl zur Freigabe übersenden.

9. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber

9.1 Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle wesentlichen Informationen zur Hochzeit rechtzeitig mitgeteilt werden, insbesondere Zeitplan, Adressen, Ansprechpartner und besondere Programmpunkte.
9.2 Die Auftraggeber informieren ihre Gäste darüber, dass eine fotografische Begleitung stattfindet.
9.3 Die Auftraggeber tragen dafür Sorge, dass an den jeweiligen Orten fotografiert werden darf. Etwaige Genehmigungen von Locations sind von den Auftraggebern einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.4 Verzögerungen, Einschränkungen oder Störungen im Ablauf, die nicht von der Fotografin zu vertreten sind, können Einfluss auf Umfang und Ergebnis der fotografischen Begleitung haben.

10. Absage, Kündigung und Terminverschiebung

10.1 Die Auftraggeber können den Vertrag jederzeit in Textform kündigen.
10.2 Im Fall einer Kündigung durch die Auftraggeber richtet sich der Vergütungsanspruch der Fotografin nach den gesetzlichen Regelungen. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Ersparte Aufwendungen sowie das, was die Fotografin durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt, werden berücksichtigt.
10.3 Eine Terminverschiebung ist nur nach Verfügbarkeit der Fotografin möglich. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
10.4 Wird ein Ersatztermin vereinbart, kann die bereits geleistete Anzahlung auf den neuen Termin angerechnet werden. Ein Anspruch hierauf besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

11. Ausfall der Fotografin

11.1 Kann die Fotografin den Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen nicht von ihr zu vertretenden Umständen nicht durchführen, bemüht sie sich – soweit möglich – um eine geeignete Ersatzlösung.
11.2 Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen erstattet.
11.3 Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.

12. Haftung

12.1 Die Fotografin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
12.3 Für den Ausfall von Bildern durch technische Defekte, Speicherkartenfehler oder sonstige Umstände, die trotz üblicher Sorgfalt nicht vermeidbar waren, haftet die Fotografin nur im Rahmen der vorstehenden Regelungen.
12.4 Eine Haftung für Leistungen Dritter, insbesondere von Online-Galerie-Anbietern, Laboren, Druckdienstleistern oder Veranstaltungsorten, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Datenschutz

13.1 Personenbezogene Daten der Auftraggeber werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet.
13.2 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Fotografin.
13.3 Soweit Bilder veröffentlicht werden sollen, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesonderten Rechtsgrundlage, insbesondere einer gesonderten Einwilligung.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; unwirksame AGB-Klauseln werden im Übrigen durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt.